Yahoo reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein
Yahoo hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht. Das teilt der Suchmaschinen- und Verzeichnisbetreiber in einer Pressemitteilung mit. Damit geht erstmals eines der Unternehmen, die nach Auffassung der Verwertungsgesellschaft Media vom Leistungsschutzrecht betroffen seien, auf gerichtlichem Weg gegen das umstrittene Gesetz vor.
Die VG Media hatte vor etwa fünf Wochen im Auftrag mehrerer Presseverlage zum einen mehrere Internetfirmen auf Leistungsschutzrecht-relevante Vergütungszahlungen verklagt – neben Google auch Yahoo, 1&1 und Microsoft – und zum anderen eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Google eingelegt.
Nun holt Yahoo zum Gegenschlag aus und stellt „die Verfassungsmäßigkeit des in den Paragrafen 87f, 87g Urheberrechtsgesetz geregelten Leistungsschutzrechts der Presseverleger in Frage“. Wie Helge Huffmann, Leiter der Rechtsabteilung von Yahoo Deutschland, in der Pressemitteilung erklärt, ist das Unternehmen der Ansicht, „dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist.“
Unvereinbar mit Pressefreiheit, Berufsfreiheit und Gleichheitsgrundsatz
Der Staat sei laut Grundgesetz verpflichtet, eben diese Informationsfreiheit sowie die Strukturen, die die Informationserlangung garantierten, zu schützen, so Huffmann:
„Daher halten wir das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar.“
Zudem sieht sich Yahoo in einer Doppelrolle, weil es neben den Suchmaschinen-Diensten auch über ein großes redaktionelles Angebot verfüge und damit Presseverleger im Sinne des Leistungsschutzrechts sei. Generell entstünden durch das Leistungsschutzrecht Rechtsunsicherheiten, weil es zu unbestimmt sei, so Huffmann.
Bundesverfassungsgericht müsse herhalten, um politische Fehlentscheidungen zu korrigieren
Mit dieser Auffassung ist Yahoo keineswegs allein. Für Till Kreutzer, Medienrechtsanwalt bei iRights.Law und Partner bei iRights.Lab, ist auch ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes völlig unklar, wen das Leistungsschutzrecht eigentlich trifft. Und genau deswegen löse es insbesondere bei den Suchmaschinenanbietern ein Chaos aus, wie er auf Anfrage von Netzpolitik.org noch einmal verdeutlichte:
„Das Leistungsschutzrecht ist innovationsfeindlich, unnötig und in jeder Hinsicht ungerechtfertigt. … Neue Angebote auf dem Suchsektor wird es damit bis auf weiteres – jedenfalls aus den Ländern, in denen ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird – nicht geben. Ironischerweise stärkt das Leistungsschutzrecht durch die hierdurch entstehenden, völlig unwägbaren Kosten und Rechtsunsicherheiten die Marktmacht von Google & Co.“
Für Till Kreutzer ist die Verfassungsbeschwerde von Yahoo ein naheliegender und richtiger Schritt:
„Wenn sich der Gesetzgeber schon nicht traut, diesem schädlichen und ungerechtfertigten Anliegen der Großverlage einen Riegel vorzuschieben, muss wohl mal wieder das Bundesverfassungsgericht herhalten, um politische Fehlentscheidungen zu korrigieren.“
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