Olaf Wolters: Der Kern des Urheberrechts darf nicht angetastet werden
Nur mit einem effektiven Urheberrecht haben professionelle und qualitativ hochwertige Inhalte im Zeitalter des Internets eine Zukunft. Die Anforderungen an das Urheberrecht sind im digitalen Zeitalter enorm gestiegen. Allerdings hat das Urheberecht schon im Verlauf des letzten Jahrhunderts ähnliche Herausforderungen im Zuge der technischen Fortentwicklung zu überstehen vermocht, sei es durch die Erfindung des Rundfunks oder die Etablierung von analogen und digitalen Aufnahmemedien.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass man den Kern des Urheberrechts nicht antastet. Das Recht am geistigen Eigentum ist eine Errungenschaft der Aufklärung und versetzte die Schöpfer von Lyrik, Literatur und Musik in die Lage, aus ihrer künstlerischen Berufung einen Beruf zu machen. Das Selbstbestimmungsrecht des Urhebers und die wirtschaftliche Beteiligung an der Kommerzialisierung seines Werkes darf deshalb nicht zur Disposition gestellt werden. Andernfalls wird sich eine Kreativwirtschaft mit kommunistischer Ausprägung entwickeln, was sich niemand ernsthaft wünschen kann.
Bestrebungen, jedes digitalisierbares Werk qua Gesetz pauschal zu entschädigen und den jeweiligen Rechteinhaber damit zu enteignen, sind deshalb grundsätzlich abzulehnen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem sich die Nutzer anonymisiert und unkontrolliert am (geistigen) Eigentum anderer bedienen dürfen. Deshalb besteht die größte Herausforderung momentan darin, eine transparente Zuordnung von Verantwortlichkeiten sachgerecht vorzunehmen.
Eine solche Zuordnung muss den privaten Nutzer genauso einbeziehen, wie Gewerbstätige und Großkonzerne. Die notwendige Abstufung der Verantwortlichkeit ist an die Grundregeln des Straßenverkehrs anzulehnen. Zunächst ist jeder Verkehrsteilnehmer für sein Handeln unmittelbar selbst verantwortlich. Dort wo der Handelnde nicht ohne weiteres identifizierbar ist, kann bei gravierenden Rechtsverstößen mit dem Argument der Gefährdungshaftung auch der Eigentümer des Gefahrenherdes herangezogen werden. Eine ähnliche Zuordnung empfiehlt sich für das Verhältnis zwischen Internetnutzer und Provider gegenüber Dritten.
Ein strukturierte rechtliche Regulierung des Internets stärkt das Vertrauen der Nutzer und der Anbieter gleichermaßen. Nur ein für alle Beteiligten sicheres Internet hat ein wirtschaftliche Zukunft. Das Urheberrecht kann hierzu einen Beitrag leisten.
Zur Person
Olaf Wolters (Jahrgang 1971) studierte Rechtswissenschaften in Go?ttingen und Oslo und absolvierte sein Referendariat mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung in Frankfurt am Main und New York. Seit 2001 ist er als Medienanwalt mit Schwerpunkt Urheber- und Lizenzvertragsrecht in Frankfurt am Main ta?tig. Seit 2003 widmet er sich juristischen Fragen rund um die Unterhaltungssoftware und tritt auf nationalen sowie internationalen Branchenveranstaltungen als Sprecher auf, unter anderem als Mitinitiator und zuletzt Gescha?ftsfu?hrer der niedersa?chsischen Entwicklervereinigung Northstar Developers. 2005 u?bernahm Olaf Wolters die Gescha?ftsfu?hrung des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), dessen Leitung er seitdem inne hat und ist Vorstandsmitglied der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).
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