LSR-Nacht im Bundestag: Google, Springer und der digitale Wandel
Um 22.50 Uhr eröffnete Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) am Donnerstag (29.11.) die erste Plenumsdebatte zum neuen Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR). Nach vielen Monaten intensiver Debatte im Netz ist das LSR an dem Ort gelandet, wo darüber entscheiden wird. Nun beraten zunächst die Fachausschüsse des Bundestages das LSR. Federführend ist der Rechtsausschuss.
Die Uhrzeit lieferte gleich Anlass für Kritik. Der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) sagte: „Ein vieldiskutiertes Thema wie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger verdient eigentlich eine Debatte, die nicht im Schutze der Dunkelheit stattfindet.“ Für Martin Dörmann, den medienpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, war der Zeitpunkt der Sitzung kein Zufall: „Bezeichnend ist (…), dass wir diese Debatte, wie der Kollege Stadler zu Recht gesagt hat, zu nachtschlafender Zeit führen müssen, weil sich die Koalition für das Ganze schon ein bisschen schämt.“
Das LSR sieht vor, dass Presserzeugnisse für die „gewerbliche Nutzung“ im Netz lizenzpflichtig werden. Suchmaschinenbetreiber wie Google und News-Aggregatoren wie rivva.de sollen künftig ein Entgelt an die Verlage zahlen, wenn sie Artikel mit Überschrift und Vorspann („Snippets“) auflisten und verlinken. Die betroffene Internetwirtschaft, allen voran Google, wendet sich vehement gegen das Gesetz. Auch von Urheberrechtsexperten kommt massive Kritik, beispielsweise vom Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Die großen Verbände der Verlagsbranche verteidigen das Vorhaben.
Der Schlagabtautausch im Bundestag (siehe: Plenarprotokoll 17/211) drehte sich nicht allein um das LSR, sondern auch um den digitalen Wandel und die Netzpolitik. Trotz aller „Camouflage“ gehe es eigentlich um die Frage, wie dereguliert der Wirtschaftsraum Internet sein soll, formulierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling.
Ziel des LSR: Schutz oder Geld?
Unstimmigkeiten gab es bereits zur Frage, welches Ziel das LSR verfolgt. Die Regierungsfraktionen begründen das Vorhaben mit dem Schutz der Verlagsprodukte im Netz „Unser Ziel ist, dass wir Presseerzeugnisse und ihre Verwertung im Internet besser schützen können“, so Thomas Silberhorn (CSU), rechtspolitischer Obmann der Unions-Fraktionen im Bundestag. „Es ist (…) selbstverständlich nicht hinzunehmen, wenn einzelne Portale urheberrechtlich geschützte Zeitungsartikel ohne Zustimmung von Autoren und Verlagen selbst vermarkten und auf deren Kosten Geld damit verdienen.“ Stadler (FDP) beschrieb die Adressaten des LSR so: „Es gibt Geschäftsmodelle, die in besonderer Weise darauf ausgerichtet sind, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen.“
Die Opposition wandte ein, dass Verlage sich heute schon gegen unerwünschte gewerbliche Nutzungen der Presseerzeugnisse wehren können. Schon seit etwa 20 Jahren gebe es ganz einfache, problemlose, technische Möglichkeiten, mit denen die Verlage ihre Veröffentlichungen wirksam vor Suchmaschinen schützen könnten, so Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag.
Dörmann (SPD) sieht kein Schutzinteresse am Werk, sondern ein Gewinninteresse: Es gehe beim LSR letztlich darum, Suchmaschinen Entgelt pflichtig zu machen und hierüber neue Einnahmequellen für Verlage zu generieren. Nach heutiger Rechtslage würden Suchmaschinen völlig legal verlinken und dabei kurze Textteile anzeigen, damit man Artikel inhaltlich zuordnen könne. Die SPD sei für verbesserte Möglichkeiten für Presseverleger, effektiv gegen „illegale“ Geschäftsmodelle vorzugehen, und zwar dort, „wo es heute Probleme bei der Rechtsdurchsetzung gibt“. Das LSR lehne man allerdings ab: „Am Ende ist ein Vorschlag herausgekommen, der völlig kontraproduktiv ist.“
Der „Sandkastenstreit“ der Konzerne
Sitte identifizierte ebenfalls Gewinninteressen hinter der LSR-Debatte, sprach von einem „Sandkastenstreit“ in der Medienwelt. Sowohl die Verlage als auch Google täten so, als wären sie für Gemeinwohl, für Demokratie und Weltfrieden absolut unverzichtbar. „Aber letztlich streiten sich beide Seiten nur um fette Profite.“ Die Bundesregierung habe nun „ungeniert“ und „einseitig“ für die Verlage, für „Springer & Co“, Partei genommen. Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel Springer AG, habe das LSR in den letzten Jahren vorangetrieben. „Überwinden Sie vor der Wahl Ihre Angst vor der Bild-Zeitung und ziehen Sie schlicht und ergreifend dieses Leistungsschutzrecht zurück“, so Sittes Appell an die Regierung.
Die Vermutung, beim LSR handele es sich um ein Lobby-Gesetz auf Betreiben der Verlagswirtschaft, schwang auch bei einer Zwischenfrage mit, die Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion an Silberhorn (CSU) stellte: „Vielleicht können Sie das Mysterium einmal auflösen, wie der Punkt Leistungsschutzrecht in den Koalitionsvertrag kam. Eine richtige Abstimmung in Ihrer Partei hat es nach meinem Kenntnisstand nicht gegeben. Es haben sich viele Leute darüber gewundert; denn das stand ja in keinem Wahlprogramm.“
Silberhorn (CSU) erwiderte: „(Wir) schreiben (…) in unseren Koalitionsverhandlungen nicht einfach bereits veröffentlichte Wahlprogramme ab, sondern wir führen einen offenen demokratischen Diskurs und präsentieren dann einen Vertrag, der Grundlage für unsere Arbeit ist.“
Stadler (FDP) griff die Einflussnahme des Suchmaschinenbetreibers Google auf, indem er dessen Kampagne gegen das LSR eine „etwas schrille Begleitmusik“ nannte.
Die Kulisse: der digitale Umbruch
Klingbeil (SPD) verortete den Streit um das LSR als Teil des digitalen Umbruchs. „Gerade die letzten Tage haben gezeigt, mit welcher Härte gestritten wird, wenn es darum geht, das digitale Zeitalter zu erreichen. Wir sehen, dass auf dem Weg in die digitale Gesellschaft radikale Umbrüche stattfinden, und wir sehen, dass Geschäftsmodelle infrage gestellt werden, dass sie aufgelöst werden, dass Machtordnungen infrage gestellt werden und sich neu sortieren.“
Jimmy Schulz, netzpolitischer Sprecher der FDP, markierte als Hintergrund der Debatte ebenfalls den digitalen Wandel. Die Digitalisierung und die globale Vernetzung hätten unser Leben dramatisch verändert und würden das weiter tun. Das Geschäftsmodell, Inhalte auf einem physikalischen Träger zu verkaufen, sei tot. „Es war ein Geschäftsmodell, das über die letzten Jahrhunderte funktioniert hat, seit Gutenberg, der das Kopieren erfunden hat“, so Schulz.
Das LSR als Garant sozialer Marktwirtschaft?
Ohne Unternehmen wie Google explizit zu nennen, verteidigte Silberhorn (CSU) einen Markteingriff zugunsten der Verlage: „Wenn der eine seine Marktmacht ausspielt, um Leistungen Dritter für eigene wirtschaftliche Zwecke zu nutzen, während der andere, der diese Leistung erbracht hat, in die Röhre schaut und damit die Leistung auf Dauer gar nicht mehr erbringen kann, dann hat sich hier ein Ungleichgewicht entwickelt, das so nicht mehr hingenommen werden kann.“ Freiheit im Internet könne doch nicht bedeuten, „dass sich jeder bei Leistungen, die andere erbracht haben, bedienen kann“.
Die Argumentation des Marktversagens brachte auch Heveling (CDU) ins Spiel. Die Diskussion um das LSR sei nichts anderes als ein Abziehbild der Diskussion um die Finanzmärkte. Es gehe um die Frage, ob im Wirtschaftsraum Internet die Regeln des liberalen Kapitalismus gelten sollen oder ein „auf Ausgleich bedachtes System der sozialen Marktwirtschaft“. Das Urheberrecht stelle in ökonomischer Hinsicht soziale Marktwirtschaft par excellence dar, es sei auf den Ausgleich von ökonomischen Interessen orientiert. Als christlich-liberale Koalition habe man sich lediglich entschieden, ein weiteres Leistungsschutzrecht einzuführen.
Der grüne Netzpolitiker von Notz quittierte Hevelings Vergleich mit den Finanzmärkten mit den Worten, Heveling habe wohl aus Versehen eine Rede von Linke-Politikerin Sitte vorgelesen. Sitte selbst kommentierte Hevelings Rede ironisch: „Das ist nicht zu toppen, was er da geboten hat.“
Lars Klingbeil (SPD), netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, konterte das Argument des Marktversagens: „Unabhängige Wissenschaftler am Max-Planck-Institut haben (…) festgestellt: Es gibt kein Marktversagen, es gibt keine Rechtslücke, es gibt keine Notwendigkeit für ein Leistungsschutzrecht, und es gibt keine Notwendigkeit für eine Lizenzpflicht bei Snippets.“ Dörmann (SPD) zitierte den Ökonomen Justus Haucap, den Vorsitzenden der Monopolkommission, das LSR sei eine „Schnapsidee“.
Ein neues LSR, weil es schon alte gibt?
Die Redner von Union und FDP führten ins Feld, ein Leistungsschutzrecht sei im Urheberrecht nichts Neues. Stadler (FDP) sagte, es sei im Sinne der Gleichbehandlung schwer einzusehen, warum ausgerechnet Presseverlegern ein solches Leistungsschutzrecht verweigert werden sollte. Silberhorn (CSU) argumentierte: „Es gibt eine ganze Reihe von Leistungsschutzrechten: für Darsteller, für Produzenten, für Sendeanstalten, für Tonträgerhersteller.“ Hinter diesen verwandten Schutzrechten stecke die gemeinsame Überlegung, dass kreative Leistungen von Darstellern und Produzenten, aber auch organisatorische und unternehmerische Leistungen schützenswert sind, die zwar kein neues Werk schaffen, die aber der Vermittlung von Werken dienen.
Dörmann (SPD) argumentierte dagegen: „Es ist (…) niemandem wirklich vermittelbar, dass nun Suchmaschinen, die das heutige Urheberrecht nicht verletzen und den Verlegern sogar finanzielle Vorteile bringen, über ein speziell auf sie zugeschnittenes Leistungsschutzrecht ein Entgelt zahlen sollen.“
Was sind die Folgen des LSR?
Heftig verlief die Auseinandersetzung über mögliche Kollateralschäden des LSR-Entwurfs. Die grüne Medienpolitikerin Tabea Rößner (Grüne) warf der Koalition vor: „(Sie) klatschen uns einen halbherzigen, einen halbgaren und einen halbfertigen Gesetzentwurf hin, der von der Ausgestaltung her nicht unklarer sein könnte.“ Niemand könne mit Sicherheit sagen, wie weit der Entwurf greifen wird. Auch Sitte (LINKE) kritisierte: „Niemand weiß am Ende, wer von diesem Gesetz begünstigt oder dadurch zu Zahlungen verpflichtet wird.“ Klingbeil (SPD) schloss sich an: „Sie schaffen Unsicherheit, Sie schaffen Unklarheiten“. Der SPD-Politiker nannte das Beispiel, dass laut Bundesjustizministerium Gerichte entscheiden sollen, wer konkret als „suchmaschinenartiger Dienst“ im Sinne des LSR zu gelten hat. „ Hier sehen wir doch, dass Sie ein Gesetz auf den Weg bringen, von dem Sie nicht einmal wissen, was das konkret bedeutet.“
Profiteure der Unsicherheit wären laut SPD, Grünen und Linken Abmahnanwählte. „Leistungsschutzrecht wird Anwalts Liebling“, so Rößner (Grüne).
Heveling (CDU) relativierte dagegen die Tragweite des Gesetzes. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei bewusst „schmal“ ausgestaltet. „Es differenziert – das ist dem Urheberrecht ansonsten eher fremd – zwischen privater und gewerblicher Nutzung, und es vermittelt dem Leistungsschutzberechtigten seine Rechte nur für ein Jahr.“
Silberhorn versprach, dass LSR werde die Informationsfreiheit im Netz nicht einschränken. „Reine Verlinkungen“ seien weiterhin entgeltfrei möglich. Das Zitierrecht des Urheberschutzes werde nicht beeinträchtigt. Auch die Suchfunktion einer Suchmaschine werde „in keiner Weise“ berührt. „Es kann weiter gesucht und gefunden werden.“ Der Schutzbereich des Leistungsschutzrechts sei „sehr klar definiert und begrenzt“. Er umfasse das „Presseerzeugnis in seiner konkreten Gestaltung und Festlegung durch den Verleger“. „Es geht nicht um den Schutz der darin enthaltenen Texte, es geht nicht um Fotos oder Grafiken.“
Wer muss zahlen?
Zur Frage, wer am Ende vom Gesetz betroffen ist, sagte Stadler (FDP): „Dieses Recht können Verleger nur gegenüber Anbietern von Suchmaschinen geltend machen sowie gegenüber den Anbietern von solchen Diensten im Netz, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten.“ Gesetzlich zulässig und unentgeltlich bleibe die Nutzung durch andere, wie zum Beispiel die Nutzung durch Blogger, durch Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, durch Verbände, Anwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer. Silberhorn (CSU) erläuterte: „Nicht erfasst von diesem Leistungsschutzrecht für Presseverlage – das wird in der öffentlichen Diskussion oft ausgeklammert – sind alle anderen als die genannten gewerblichen Nutzer, also: Blogger, Verbände, ehrenamtliche Organisationen aller Art, private Nutzer, auch alle Unternehmen und sonstige gewerbliche Nutzer, die nicht zu den Suchmaschinen oder den sonstigen Diensten zählen, die Inhalte aufbereiten.“
Bei der Frage der Opposition, ob nun Blogger als gewerbliche Nutzer gelten sollen, die beispielsweise eine Werbeanzeige bei sich schalten, signalisierten die Regierungsfraktionen die Bereitschaft, Unklarheiten auszuräumen. Heveling (CDU) sagte: „Während sowohl die Definition des Presseerzeugnisses als auch die des Presseverlages klar konturiert sind, ist es sicherlich angezeigt, die juristische Validität von Begriffen wie ‚Suchmaschine‘ oder ‚gewerbliche Anbieter‘ noch einmal näher zu beleuchten.“ Silberhorn (CSU) schloss sich an: „Wenn gerade im Bereich der gewerblichen Nutzung noch Fragen zur Abgrenzung offen sind, werden wir versuchen, sie auszuräumen.“
Profitieren nur die Großen?
Rößner (Grüne) kritisierte, das LSR werde großen Verlagen helfen, kleine Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Eine Suchmaschine wie Google werde wohl kaum auf das kollektive Springer-Angebot verzichten wollen. „Also hat Springer in Verhandlungen Oberwasser und kann für die Lizenzen gutes Geld verlangen, auch wenn der Verlag in den vergangenen zwei Jahren ohnehin schon Rekordergebnisse eingefahren hat.“ Das ‚Hintertupfinger Tageblatt‘ sei dagegen nicht so gefragt wie Bild. „Denen zahlt Google sicherlich wenig, vielleicht sogar gar nichts. Ergo: Die Großen profitieren, die Kleinen verlieren, und am Ende lacht Springer.“
Als Instrument, eine Benachteiligung kleiner Verlage zu verhindern, gilt die gemeinsame Erhebung der Lizenzgebühren durch eine Verwertungsgesellschaft. Silberhorn sagte: „Wir werden in den weiteren Beratungen auch intensiv die Vorschläge des Bundesrates prüfen, etwa die Frage, inwieweit Vergütungen für die Einräumung von Nutzungsrechten am Leistungsschutzrecht über eine Verwertungsgesellschaft eingezogen und verteilt werden können.“
Die Zerrissenheit von Schwarz-Gelb
Die Redner der Opposition verwiesen mehrfach auf Gegner des LSR in den Reihen von Union und FDP. Dörmann (SPD) sagte: „Selbst Junge Union und Junge Liberale fordern (…) mit den anderen Jugendorganisationen politischer Parteien, den Gesetzentwurf abzulehnen, weil sie darin einen Eingriff in die Freiheit des Internets sehen.“ Klingbeil (SPD) fragte: „Warum hören Sie nicht auf die jungen Leute in Ihren Parteien? Warum hören Sie nicht auf die Netzpolitiker in Ihren Parteien? Warum muss das Leistungsschutzrecht hier mit allem Zwang und gegen jede Vernunft durch den Deutschen Bundestag gedrückt werden?“. Sitte erklärte: „Immerhin gibt es offensichtlich kaum jemanden in der Behörde (gemeint ist das Bundesjustizministerium, Anm. d. Redaktion) – bei den Anfragen im Unterausschuss Neue Medien ist das ganz deutlich geworden –, der dieses Gesetz am Ende tatsächlich für sinnvoll hält.“
Alternative zum LSR?
Schulz (FDP), bekennender Gegner des LSR-Entwurfs, schlug eine Alternative vor. Es gebe bereits technische Möglichkeiten, genau zu bestimmen, wer wie automatisiert auf eine Website zugreifen kann, den sogenannten robots.txt. Wer beispielsweise nicht auf Google gelistet werden möchte, kann dies mit einem entsprechenden Eintrag im robots.txt verhindern. Schulz schlug vor, einen rechtlichen Schutz für dieses „Gentleman’s Agreement“ zu schaffen. „Dieses Modell bietet den Vorteil, dass es nicht nur ausschließlich für Presseverleger gilt, sondern es würde für alle gelten können, also auch für Blogger, für jeden, der Inhalte im Internet bereitstellt.“
Schwarz-gelbe Bilanz
Die Opposition nutzte die Debatte, die schwarz-gelbe Netz- und Medienpolitik anzugreifen. Dörmann (SPD) sagte: „Gibt man heute in eine Suchmaschine den Begriff ‚schwarz-gelbe Medienpolitik‘ ein, findet man leider keinerlei Konzepte, die den Herausforderungen wirklich gerecht werden.“ Klingbeil (SPD) sagte: „Wie sieht eigentlich die netzpolitische Bilanz dieser Regierung aus? Breitbandausbau? Wir liegen hinter Rumänien. Verankerung der Netzneutralität? Fehlanzeige. Modernisierung des Datenschutzes? Fehlanzeige. Aufbruch in der Internetwirtschaft? Fehlanzeige. Die netzpolitische Bilanz dieser schwarz-gelben Regierung wird vom Leistungsschutzrecht geprägt. Ich sage Ihnen: Das ist eine traurige Bilanz.“
Schulz (FDP) konterte die Vorwürfe: „(…) zur Bilanz der Netzpolitik der schwarz-gelben Koalition kann ich sagen: Wir mussten ja erst einmal aufräumen mit dem Scherbenhaufen, den die SPD zu diesem Themenbereich hinterlassen hat. Wir haben das Internetsperren-Gesetz wieder aufgehoben. Seitdem wir an der Macht sind, gibt es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Wir haben ELENA wieder abgeschafft, und wir haben ACTA verhindert.“
Was sagen Sie dazu?