Wochenrückblick: SOPA, Abmahnung, Irland
+++ US-Gesetzesentwurf: Thomas Hoeren zu SOPA und möglichen Auswirkungen auf Europa
+++ Gericht: Filesharing-Abmahnung als „völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“
+++ Musikindustrie klagt gegen Irland: unzureichender Copyright-Schutz
+++ Verfassungsrichter Masing: EU-Datenschutzverordnung ist „tiefgreifende Verfassungsänderung“
+++ Telekom muss Glückspielseiten nicht sperren
+++ Verfassungsgericht: Preisvorgaben für Mobilfunk rechtens
+++ Neuer Anlauf für Berliner Stadt-WLAN
Ein Gesetzentwurf mit dem bedeutungsschweren Namen „Stop Online Piracy Act“ (kurz „SOPA“) liegt momentan im US-Senat. Danach könnten auf Antrag der Content-Industrie etwa Sperrverfügungen gegenüber Providern ergehen oder die Zusammenarbeit von Dienstleistern mit ausländischen Anbietern unterbunden werden, deren Angebote gegen US-Copyright verstoßen. „SOPA wird zu massiven Einbrüchen in die Internetwelt führen, und zwar gerade auch in Europa.“, so Thomas Hoeren von der Uni Münster gegenüber Deutschlandradio Kultur. Denn was Google oder Paypal in den USA unterbinden müssen, würde auch auf europäischem Boden spürbar sein.
Breitband bei Deutschlandradio Kultur über SOPA.
Die Breitband-Sendung mit dem Interview als MP3.
Gericht: Filesharing-Abmahnung als „völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“
Ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom November 2011 erregte diese Woche Aufmerksamkeit: Gegenstand war ein Antrag zur Prozesskostenhilfe in einem Filesharing-Fall (Az. I-20 W 132/11). Das Gericht rügte, dass in der Abmahnung weder Aktivlegitimation des Abmahnenden noch der konkrete Verstoß hinreichend dargelegt seien. Damit genüge sie nicht den juristischen Mindestanforderungen und sei eine „völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“.
Die Meldung bei ZDNet.de.
Musikindustrie klagt gegen Irland: unzureichender Copyright-Schutz
Die großen Plattenlabels strengen in Irland eine Klage gegen die Regierung wegen unzureichenden Urheberrechtsschutzes an. Nach Ansicht der Labels EMI, Sony, Universal, Warner und WEA setzt die irische Regierung EU-Vorgaben zum Schutz der Urheberrechte nicht wirksam um. Netzsperren und Three-Strikes-Verfahren – der Wunschzettel der Musikindustrie scheint eindeutig. Was davon Aussicht auf Erfolg hat, ist im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerizu Sperrverfügungen gegen Provider von November 2011 fraglich.
Meldung beim Institut für Urheber- und Medienrecht.
Meldung bei heise.de.Verfassungsrichter Masing: EU-Datenschutzverordnung ist „tiefgreifende Verfassungsänderung“
Der Verfassungsrichter Johannes Masing hat in einem Kommentar für die SZ die geplante EU-Datenschutzverordnung einer „tiefgreifenden Verfassungsänderung” gleichgesetzt. Masing betonte, dass mit einer unionsweiten Vollharmonisierung des Datenschutzrechts die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den datenschutzbezogenen Grundrechten nicht mehr relevant sei. Nach der Karlsruher Rechtsprechung können Unionsrechtsakte grundsätzlich nicht auf ihre Vereinbarkeit mit deutschen Grundrechten überprüft werden.
Besprechung auf internet-law.de.
Besprechung bei Telepolis.
Diskussionsbeitrag von Ralf Bendrath bei Netzpolitik.
Telekom muss Glückspielseiten nicht sperren
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Sperranordnung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen die Telekom aufgehoben (Az.: 6 K 5404/10). Darin wurde die Telekom verpflichtet, den Zugang zu einzelnen Online-Angeboten für Sportwetten zu unterbinden. Die Entscheidung wurde in erster Linie damit begründet, dass eine Sperrverfügung nicht selektiv gegen einzelne Anbieter ergehen darf. Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits im November 2011 entschieden, dass eine Sperrverfügung gegen einzelne Internet Service Provider (damals Vodafone) rechtswidrig ist.
Meldung bei heise.de.
Verfassungsgericht: Preisvorgaben für Mobilfunk rechtens
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil zur Regulierung von Terminierungsentgelten nicht gegen die Berufsfreiheit und den effektiven Rechtsschutz verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag beschlossen und damit die Beschwerde der Telekom nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1932/08). Terminierungsentgelte fallen an, wenn der Anruf eines Mobilfunkteilnehmers in ein Konkurrenznetz erfolgt. Im Sinne der Wettbewerbs- und Verbraucherinteressen hatte die Bundesnetzagentur die Betreiber zur Reduzierung der Entgelte nach den §§ 10 ff. TKG verpflichtet. Die Behörde hatte dabei in zulässiger Weise von ihrem gesetzlich eingeräumten Beurteilungsspielraum Gebrauch gemacht, so die Verfassungsrichter.
Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Beschluss im Volltext auf Telemedicus.
Neuer Anlauf für Berliner Stadt-WLAN
Der Berliner Senat plant einen neuen Anlauf für ein Gratis-WLAN innerhalb des S-Bahn-Ringes der Stadt. Damit sind die Pläne für eine Funknetzversorgung offenbar doch nicht ad acta gelegt. Das Projekt soll werbefinanziert sein und dem Londoner Vorbild folgen, das für die Olympischen Sommerspiele 2012 ebenfalls ein freies WLAN angekündigt hat.
Meldung auf golem.de.
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