Mario Rehse: Online-Angebote nicht durch komplexe Rechteklärung behindern
Bei der wirtschaftlichen Auswertung von Musik benötigen Anbieter für ihren Erfolg förderliche Rahmenbedingungen – dazu gehört auch die Möglichkeit einfacher und effizienter Klärung der Urheberrechte. Eine wichtige Scharnierfunktion kommt dabei traditionell Verwertungsgesellschaften zu.
Zum einen erzielen sie dort Einnahmen, wo der einzelne Urheber an einer effektiven Wahrnehmung seiner Rechte gehindert wäre. Gleichzeitig sind sie für Musik-Anbieter eine zentrale Anlaufstelle für eine gebündelte Rechteklärung auch im zunehmend relevanten Online-Vertrieb. Gerade im Wettbewerb mit illegalen Angeboten dürfen legale Alternativen nicht durch intransparente und komplexe Rechteklärung behindert werden. In den vergangenen Jahren sind die Rechte an einem Großteil der Musik jedoch zunehmend zersplittert, sodass Online-Anbieter von Musik sich einer noch größeren Zahl von Rechteverwaltern gegenüber sehen.
Für ein und denselben Song sind nicht mehr nur die Rechte der Tonträgerunternehmen und die Urheberrechte bei der GEMA zu klären, sondern es sind weitere Lizenzen bei neu geschaffenen Rechteverwaltern oder ausländischen Verwertungsgesellschaften einzuholen. Dies hat den Aufwand gerade für Start-ups unnötig kompliziert.
Weiterhin lädt das Urheberrecht in seiner derzeitigen Praxis alles andere als zum Experimentieren ein. Wenn sich ein Anbieter nicht mit der GEMA über Berechnungsweise und Höhe der Vergütung einigen kann, muss er Beträge in von der Verwertungsgesellschaft festgelegter Höhe auf Sperrkonten hinterlegen.
Diese übersteigen die in anderen Ländern üblichen Beträge meist deutlich. Das so langfristig gebundene Kapital fehlt für Marketing, Verbesserung und Ausbau der Dienste. Schließlich starten einige Angebote gar nicht erst in Deutschland oder bestimmte Inhalte sind hierzulande nicht verfügbar.
Gerade Anbieter, die Musik entsprechend den Kundenwünschen in attraktiver Weise online oder mobil zur Verfügung stellen und so auch für den Urheber Einnahmen erzielen wollen, dürfen nicht durch wenig marktfreundliche Strukturen behindert werden.
Zur Person
Dr. Mario Rehse promovierte nach seinem Studium der Rechtswissenschaften über Möglichkeiten und Grenzen einer flexiblen Anwendung des deutschen Urheberrechts. Er arbeitet beim IT-Verband Bereichsleiter mit Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Dabei ist er mit Fragen des materiellen Urheberrechts, dessen Durchsetzung und des Lizenzerwerbs von Verwertungsgesellschaften befasst.
Was sagen Sie dazu?