Cornelia Tausch: Das Urheberrecht auch vom Nutzer aus denken
Die zurückliegenden Novellen des Urheberrechtes sind zu Lasten der Nutzer gegangen und haben dabei eher zu Verwirrung statt zu mehr Klarheit beigetragen. Aus unserer Sicht ist eine grundsätzliche Reformierung des Urheberrechtes erforderlich, um die vielseitigen Chancen der digitalen Welt zu nutzen, aber auch deren Herausforderungen zu bewältigen.
Das Urheberrecht und die Interessen der Urheber sind als Motor für die Kreativ-Wirtschaft und damit die kulturelle Vielfalt essentiell. Sie müssen gesichert und gefördert werden. Gleichzeitig ist es zwingend erforderlich, im Rahmen einer Neuausrichtung des Urheberrechtes auch die Bedürfnisse der Nutzer zu berücksichtigen. Hierzu gehört, die Nutzerinteressen als schutzwürdiges Ziel im Urheberrechtsgesetz zu erfassen.
Es sollte ein wesentlicher Grundgedanke des Urheberrechtes sein, dass Nutzer zu privaten Zwecken eine Kopie anfertigen können, in dem ein durchsetzbares Recht auf Privatkopie rechtlich verankert wird. Nutzer müssen die Möglichkeit erhalten, legal erworbene digitale Inhalte weiter zu verkaufen. Die gegenwärtige Situation führt wegen der Ungleichbehandlung von körperlichen und unkörperlichen Werken zu unangemessenen Folgen für die Nutzer. Nutzer sind in der digitalen Welt jedoch nicht nur Nutzer, sondern schaffen auch zunehmend eigene kreative Inhalte als sogenannte Produser. Hier müssen gesetzliche Lösungen gefunden werden, um diesen Formen der Gestaltung und diesen Kulturpraktiken einen angemessenen Raum zu geben.
Die Erfahrung zeigt, dass Urheberrechtsverletzungen im Internet auch nach der Einführung der Regelung zur Begrenzung der Abmahnkosten immer noch mit unverhältnismäßig hohen zivilrechtlichen Forderungen sanktioniert werden. Die Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro muss sich explizit auch auf Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beziehen und Personen, die die Rechtsverletzung selbst nicht begangen haben, aber als sogenannter Störer haften, ebenfalls erfassen.
Zur Person
Cornelia Tausch ist Fachbereichsleiterin Wirtschaft und Internationales sowie Mitglied der Geschäftsführung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Sie ist Mitglied im Vorstand und Schatzmeisterin des Dachverbandes der europäischen Verbraucherorganisationen BEUC (Bureau Europeén des Unions de Consommateurs), Vertreterin Deutschlands in der beratenden Verbrauchergruppe der EU Kommission (European Consumer Consultative Group) und Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages.
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