Urteil: Facebook verstößt mit seinem Freundefinder gegen Geschäftsbedingungen und Verbraucherrechte
Das Urteil sei ein Meilenstein, so VZBV-Vorstand Gerd Billen: „Facebook und Co. müssen den Datenschutz in Europa respektieren.“ Indem der Nutzer Facebook Zugriff zu seinem Adressbuch gestattet, legt Facebook das als Erlaubnis aus, gespeicherte Kontaktadressen auf schon bestehende Mitglieder zu überprüfen und Freunde vorzuschlagen.
Die Richter forderten Facebook dazu auf, die Nutzer besser darüber zu informieren, dass Facebook dabei das gesamte Adressbuch importiert. Im Vorfeld der Verhandlung hat Facebook bereits den Freundefinder modifiziert. Nach Ansicht des VZBV aber nicht weit genug. Billen: „Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne weiteres erkennbar“.
Nutzungsrechte: Übertragung per AGB rechtswidrig
Auch für die aktuelle Urheberrechtsdebatte ist der Richterspruch interessant. Das Gericht entschied, dass Facebook kein Recht hat, sich durch seine Geschäftsbedingungen umfassende, kostenlose und weltweite Nutzungsrechte für hochgeladene Inhalte einräumen zu lassen.
Bislang hat Facebook nach eigenen Angaben keine Fotos für Werbung genutzt; bei monatlich rund sechs Milliarden Uploads ist die Fotodatenbank mit rund 100 Milliarden Fotos (Stand: Juli 2011) aber prall gefüllt. In Tschechien kam es bereits im Sommer 2009 zu einem Vorfall, bei dem ein von Facebook heruntergeladenes Foto für eine Werbung genutzt wurde.
Interesse an der Nutzung der Daten durch die Werbe-Industrie besteht, wie der Fall Twitpic zeigt. Im Mai 2011 gaben Twitpic und die britische Fotoagentur Wenn eine Kooperation bekannt, bei der Wenn Fotos aus der Twitpic-Datenbank kaufen konnte. Twitpic hatte erst wenige Tage vor der Bekanntgabe des Geschäfts die Nutzungsbedingungen geändert und, ähnlich wie Facebook, sich die Nutzungsrechte für die Fotos der Mitglieder gesichert.
VZBV fordert schnelle Umsetzung des Richterspruchs
Das Berliner Urteil zwingt Facebook nun, sich die Zustimmung der Nutzer zu sichern, um die Werke zu nutzen. Auch die Daten für Werbezwecke zu verwenden, würde ohne Einwilligungserklärung der Nutzer nicht mehr möglich sein.
Wenn zukünftig die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen geändert werden sollen, muss das laut Urteil rechtzeitig bekannt gegeben werden. Bei der Änderung der Nutzungsbedingungen Anfang 2009 dauerte es rund zwei Wochen, bis der US-Verbraucherschutzblog The Consumerist zufällig drauf stieß, dass Facebook die Nutzungsbedingungen geändert hatte und sich die Nutzungsrechte vollständig übertragen lassen wollte.
Kritiker fordern die Einführung von Creative-Commons-Lizenzen für Fotos auf Facebook, wodurch Missbrauch verhindert werden könnte. Gerd Billen forderte Facebook dazu auf, den Richterspruch schnell umzusetzen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Facebook hat bereits Berufung eingelegt.
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