Neue Fronten für das Urheberrecht: Es gibt nur Nutzer
Als Vorbereitung zu unserem Urheber-Nutzer-Dialog veröffentlichen wir folgenden Gastbeitag von Jonathan Lütticken, in dem er die These aufstellt, dass Nutzer und Verwerter so unterschiedlich nicht sind.
Die Urheberrechts-Debatte basiert allgemein auf der Grundannahme eines urheberrechtlichen „Dreiecks“ von Urheber, Verwerter und Nutzer, welches es in ein gerechteres Gleichgewicht zu bringen gilt. „Urheber und Nutzer von der Ausbeutung durch Verwerter befreien“, lautet eine der Grundforderungen. Mit solchen griffigen Formeln lässt sich prima Politik machen, es muss allerdings gefragt werden, inwieweit sie der rechtlichen und wirtschaftlichen Realität – und weitergehender der zu Grunde liegenden Mechanik und Idee des Urheberrechts gerecht werden.
Die Frage, die ich stellen möchte: Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Verwertern und Nutzern? Die Tätigkeiten der sogenannten Verwerter unterscheiden sich nicht von den Tätigkeiten der Nutzer. Sie kopieren, führen auf, reinterpretieren, sammeln, kuratieren und so weiter… Was in der Debatte als „Verwertung“ auftritt, lässt sich im Grunde als Spezialform der urheberrechtlichen Nutzung mit kommerziellem Interesse bezeichnen. Die Dichotomie Nutzer/Verwerter ist eine Illusion, es muss viel mehr unterschieden werden mit welchem Interesse die Nutzung geschieht und wo nach wo Geld im Zusammenhang mit der Nutzung fließt.
Warum es keinen Unterschied zwischen Verwertern und Nutzern gibt
Ganz entgegen der Annahme, das Internet habe die Situation um das Urheberrecht grundsätzlich verändert, ist die Reproduzierbarkeit und Immaterialität urheberrechtlicher Werke keine neue historische Konstellation. Die Demokratisierung technischer Geräte zur Nutzung von Werken hat – angefangen beim Radio bis zum Internet – hat die Wahrnehmung des Urheberrechts in der Gesellschaft erhöht und die Aufmerksamkeit aller Nutzenden auf die Möglichkeiten des Missbrauchs geschärft. Die Grundkonstellation hat sich in ihrem Wesen jedoch nie verschoben. Auch nicht-digitale Werke ließen sich schon immer auch von Privatpersonen verlustfrei vervielfältigen. Es standen schon immer auf der einen Seite die Urheber mit ihrem Interesse einen Lebensunterhalt zu bestreiten und auf der anderen Seite die Gesellschaft mit dem Interesse an niedrigschwelliger Teilhabe.
Die Industrialisierung der Kulturproduktion hat die professionelle Produktion, Vermarktung und Distribution urheberrechtlicher Werke hervorgebracht – und damit die heutige Unterscheidung von Verwerter und Nutzer in das gesellschaftliche Bewusstsein geprägt. Das Urheberrecht kennt diese Unterscheidung prinzipiell und strukturell eigentlich nicht. Wenn heute vor allem Nutzer und Verwerter miteinander im Krieg sind, ist das ein Scheinkonflikt zwischen zwei Parteien mit dem prinzipiell gleichen Interesse – möglichst viel relevante Kultur zu möglichst günstigen und einfachen Konditionen zu nutzen.
Dort, wo es beiden Seiten ausschließlich darum geht, den schwarzen Peter bei den anderen zu suchen – „Content-Mafia“ oder „Raubkopierer“ – kann das einzige Interesse der Argumentierenden nur die Vertuschung der eigenen Interessen sein. Das Ergebnis dieses schmutzigen Kampfes ist völlige Vernebelung der eigentlichen Konfliktlinie: Wo liegt für unsere die Grenze zwischen Ausbeutung und verantwortungsvoller Nutzung – wie wollen wir mit urheberrechtlich geschützten Werken umgehen? Diese Frage gilt es unabhängig von der Frage, wer dieser Nutzer am Ende sein wird, grundsätzlich zu klären und aufbauend auf die Antwort, Lösungsmöglichkeiten gedanklich zu erproben.
Durch diesen Ansatz könnte ein Diskurs ermöglicht werden, der sich aus der Starre der aktuellen Diskussion entlang ihrer traditionellen Frontlinie immer gleicher Floskeln und Kampfbegriffen zu lösen vermag. Statt immer nur die dunklen Schatten einer imaginierten „anderen Seite“ zu bekämpfen, könnte eine solche Diskussion endlich produktiv und sinnvoll gute und schlechte Nutzer (= Nutzer & Verwerter) differenzieren und produktiv an Lösungen im Sinne aller Beteiligten (= Urheber und Nutzer) arbeiten. Es müsste aber auch notwendigerweise jedes Lager seine empfundenen Alleinstellungsmerkmale und diskursiven Privilegien aufgeben und aus der Position des „gerechteren und besser informierten Nutzers“ heraustreten. Wann bin ich Ausbeuter, wann bin ich fair?
Nutzungsmodus
In Konsequenz eines Denkansatzes, der nur noch Nutzer kennt, ergäbe sich eine neue Grenzlinien, die sich zu den beiden bereits bestehenden Nutzungsart (Kopieren, Aufführen, Samplen, Remixen …) und Werkart (Musikkomposition, Fotografie …) stellen würde. Im Folgenden ein Ansatz, wie eine solche neue Grenzziehung aussehen könnte. Die Unterscheidung von Nutzern erfolgt in hier entlang zweier Kernfragen: 1. Wird der Urheber für die Nutzung entlohnt? 2. Strebt der Nutzer durch die Nutzung nach eigenen Gewinnen? Aus diesen beiden Ja-Nein-Fragen ergeben sich insgesamt vier Nutzungsmodi:
1. „Kapitalistische Nutzung“: entlohnend & gewinnbringend
Dies ist der klassische Modus der Kultur- und Verwertungsbranche im industriellen Zeitalter. Man bezahlt Urheber, um die Nutzung ihrer Werke nach Möglichkeit gewinnbringend zu vermarkten. Moralische Streitpunkte gibt es hier in der Frage, welche Entlohnung als angemessen bezeichnet werden darf und ob die eigene Gewinnabsicht oder zumindest ihre Höhe gerechtfertigt ist. Inbesondere die Gewinnbeteiligung bei überraschenden Erfolgen und lukrativen Zweitverwertungen ist hier als wichtiger Kritikpunkt zu benennen. Ausbeutung, Gewinnsucht und Monopolisierung schweben als Vorwürfe im Raum – Standardpositionen der Kapitalismuskritik.
2. „Soziale Nutzung“: entlohnend & nicht gewinnbringend
Der klassische Endverbraucher fällt in diese Kategorie genauso wie Mäzenatentum und die öffentliche Kulturförderung. Der Nutzer gewinnt im besten Fall schwer fassbare ideelle Werte wie Ansehen und Prestige, minimal geht es ihm um Spaß, Unterhaltung und Zeitvertreib. Konzepte wie die Kulturflatrate und der Kulturwertmark zielen ganz oder teilweise auf eine Vergesellschaftung der sozialen Nutzung ab. Kritik ist auf der einen Seite das Problem der Legitimierung auf der Einnahmeseite („Schon wieder eine neue Steuer“), zum anderen die Verteilungsproblematik („Wer ist berechtigter Urheber und was ist ein gerechter Lohn?“).
3. „Freibeuterische Nutzung“: nicht entlohnend & gewinnbringend
Bootlegging und echte Piraterie, also das Verkaufen selbstkopierter Werke ohne Abgabe an Rechteinhaber, gehört genauso in diesen Bereich, wie der reine Rechtehandel, bei dem Rechte-Kataloge zur Vermarktung ohne Urheberbeteiligung aufgebaut werden. Das amerikanische Copyright-System unterstützt diese Nutzungsart, während das kontinental-europäische Autorenurheberrecht sie grundsätzlich als sittenwidrig ansieht – obwohl auch hier Formen eines solchen Total-Buy-Out-Rechtehandels existieren. Nicht nur wenn Urheber über den Tisch gezogen werden, sondern auch, wenn Werke verwaisen und ohne Kenntnis der Urheber in Katalogen verwertet werden (zum Beispiel die „Wochenschau“).
4. „Freie Nutzung“: nicht entlohnend & nicht gewinnbringend
Mal „Robin-Hood-Nutzung“, mal „Raubkopieren“. Sie ist wohl das umkämpteste Feld der Nutzung, bei dem die moralischen Wertungen am meisten auseinanderklaffen. Die Kernfragen in der Debatte sind, ob eine fehlende Entlohnung die Herstellung urheberrechtlichen Materials von hoher Qualität dauerhaft sichern kann und ob eine freie Nutzung überhaupt möglich ist und die Freistellung des Materials nicht automatisch zur Kaperung durch freibeuterische Nutzungen führt. Auf der Gegenseite steht die Argumentation, dass die freie Nutzung maximale gesellschaftliche Teilhabe garantiert.
Was sagen Sie dazu?