Kulturstaatsminister Neumann will Schutzfristen für Musikaufnahmen verlängern
Anlässlich des von der WIPO für den 26. April ausgerufenen “Welttags des geistigen Eigentums” hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann heute eine Pressemitteilung herausgegeben (iRights.info berichtete). In der Pressemitteilung fordert der Minister nicht nur Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen sondern machte sich erneut für eine Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen stark:
“Zusammen mit meiner französischen Kollegin Christine Albanel habe ich daher den zuständigen EU-Kommissar Charles McCreevy gebeten, das Thema auf EU-Ebene anzusprechen. Er hat angekündigt, noch vor der Sommerpause 2008 der EU-Kommission einen Vorschlag zu diesem Thema zu unterbreiten.”
Interessant ist die Begründung dafür:
“… schließlich geht es hier um soziale und wirtschaftliche Absicherung der Urheber.”
Da liegt aber offensichtlich ein Irrtum auf der Seite des Ministers vor. Die Rechte der Urheber, das heißt der Komponisten und Lieddichter, sind nach geltendem Recht bereits bis 70 Jahre nach dem Tode der Urheber geschützt.
In der Debatte um die Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen geht es vielmehr um die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler. Diese Leistungsschutzrechte — von den Künstlern in der Regel an Tonträgerhersteller verkauft — laufen in vielen Ländern 50 Jahre nach Erstveröffentlichung auf einem Tonträger ab.
Mit anderen Worten: Es geht hier nicht “um soziale und wirtschaftliche Absicherung der Urheber”.
6 Kommentare
1 Hufi am 26. April, 2008 um 08:43
Erst mal großes Lob für dieses Blog. Schaue immer wieder gerne hinein.
Zum Punkt. Ich stimme allem zu, jede Formulierung ist richtig und die Kritik ist begründet und richtig. Und wichtig ist es allemal, dem Neumann das auch mal zu sagen.
Der Punkt ist aber auch, dass man in Gefahr geraten könnte, wenn man so argumentiert, dies nur mit den Mitteln der Sprache zu tun, nicht mit der des Inhalts.
Wenn ich es rückblickend richtig wahrgenommen habe, galt bis in die 60er Jahre hinein der Interpret wie der Urheber. Erst dann wurde er in die Kategorie Leistungsschutzrechte abgeschoben. Die damals mit 25 ab Veröffentlichung galten, später wurde das auf 50 Jahre hochgesetzt.
Die Frage ist ja unter Umständen, gibt es nicht auch interpretatorische Leistungen, die urheberrechtlich relevant sein mögen. Wie sieht es aus bei Werken, die nur durch die Interpretation entstehen (gibt es ja in der Neuen Musik durchaus) – wie es in der improvisierten Musik insgesamt aussieht wäre auch zu fragen.
Ich finde die bisherige Regelung zwar gut, aber so richtig eingeleuchtet hat sie mir nicht.
Vielleicht gibt es aber bald eine weitere Lex Karajan.
2 Robert A. Gehring am 26. April, 2008 um 10:41
Vielen Dank für das Lob! :-)
Es ist natürlich richtig, daß man die Frage eines angemessenen Schutzes für Interpreten diskutieren kann. Sobald ich dazu Zeit finde, werde ich das im Blog einmal gründlicher tun.
Was mich an der Äußerung von Neumann außerordentlich irritiert hat, ist, daß ich nicht weiß, ob der Minister (oder sein Schreiber) sich bloß einfach geirrt hat, oder tatsächlich der Meinung ist, daß es um die Urheber geht. In beiden Fällen wäre das eine sehr schlechte Grundlage für Gesetzgebungsmaßnahmen.
3 Hufi am 28. April, 2008 um 08:55
Das würde mich brennend interessieren.
Was sagen Sie dazu?